Pfarrstellenanpassung und -bemessung

Das System der Pfarrstellenbemessung wird gerade radikal umgestellt, indem nicht mehr die "Kurhessenformel" angewandt wird, sondern die Kreissynoden einen vom Kirchenkreisvorstand erstellten Pfarrstellenplan verabschieden und sich vom Landeskirchenamt genehmigen lassen müssen. Die Vorgabe ist eine feste Zahl von Pfarrstellen pro Kirchenkreis, die mit der Formel 85% Gemeindeglieder zu 15% Fläche errechnet und regelmäßig angepasst wird. Dabei sind die Kreissynoden relativ frei von Vorgaben, wohin die Pfarrstellen gesetzt werden. Pfarrstellen mit vollem Dienstauftrag werden angestrebt.